Als ihm das Essen nicht schmeckte, gab sich ein Mann in München als Polizist aus und bezahlte seine Rechnung nicht. Das AG München verurteilte ihn nun wegen des Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro.
Ein arbeitsloser Münchner besuchte um drei Uhr nachts ein Wirtshaus im Zentrum der bayerischen Landeshauptstadt. Er beschwerte sich über das Essen, da dieses "sauschlecht" sei. Es kam zu einer Auseinandersetzung mit der Bedienung. Da der Gast sich weigerte, zu bezahlen, wollte der Kellner die Polizei holen.
Daraufhin sagte der Mann zu ihm, dass er ein Polizeirat sei und es keinen Sinn mache, die Polizei zu rufen, da er der Vorgesetzte sei. Er zeigte dem Kellner dann mehrere Fotos von sich in Polizeikleidung. Nach diesem Vorfall tauchte der falsche Polizeirat aus Angst vor einem Bewährungswiderruf im Zusammenhang mit früheren Verurteilungen zwei Jahre unter.
Letzten Endes stellte er sich jedoch dem Verfahren. Beim Strafprozess vor dem Münchner Amtsgericht (AG) erklärte der Mann die Herkunft der Bilder. Er gab an, Laiendarsteller zu sein. Er habe bereits bei "K11" und "Rosenheim Cops" als Kleindarsteller mitgewirkt. Das Gericht hielt ihm zugute, dass er ein volles Geständnis abgelegt hat und bei dem Vorfall leicht angetrunken war. Die Tat hatte auch keine weiteren Auswirkungen. Er hat die Rechnung nachträglich bezahlt. Der Münchner erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 1.350 Euro (Urt. v. 28.07.2015, Az. 853 Ds 267 Js 132513/13). Das Urteil ist rechtskräftig.
dpa/age/LTO-Redaktion
AG München zum Missbrauch von Titeln: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16954 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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