Eine Einbrecherin, die in der JVA ein Kind zur Welt brachte, muss ins Gefängnis. Allein die Mutterrolle bewegt das AG München nicht, Gnade walten zu lassen.
Das Amtsgericht (AG) München hat eine 20-jährige Mutter kroatischer Staatsangehörigkeit wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt (Urt. v. 11.06.2015, Az. 1034 Ls 468 Js 199228/14).
Die junge Frau war in ein Haus in München eingebrochen. Sie hat mit einem Schraubenzieher das Küchenfenster im Erdgeschoß aufgebrochen und sämtliche Schränke und Schubladen durchsucht. Das Haus wurde dabei verwüstet. Die Angeklagte entwendete eine Goldkette mit einem Edelstein im Wert von circa 300 Euro und Bargeld in Höhe von 200 Euro. Insgesamt entstand ein Sachschaden von ca. 2.000 Euro.
Kurz nach der Tat wurde die Angeklagte verhaftet und befand sich ab dem 8. März 2015 in Untersuchungshaft. In der Justizvollzugsanstalt brachte sie am 22. April 2015 eine Tochter zur Welt.
"Tief verwurzelte kriminelle Energie"
Obwohl sie Mutter eines Neugeborenen ist und die Tat gestanden hat, wurde sie zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht hat auf die 20-jährige Angeklagte Jugendstrafrecht angewendet und festgestellt, dass bei ihr schädliche Neigungen vorliegen. Die Angeklagte wurde bereits im Jahr 2010 vom Amtsgericht (AG) Freiburg wegen zwei Einbruchsdiebstählen und vier versuchten Einbrüchen zu acht Monaten Jugendstrafe und im März 2013 in Frankreich, wiederum wegen Einbruchsdiebstahls, zu zwei Monaten Freiheitsstrafe, die bis 2018 zurückgestellt ist, verurteilt. Wegen dieser Vorverurteilungen saß die Angeklagte in Frankreich bereits neun Monate in Haft. In Deutschland saß sie im Jahr 2010 zwei Monate in Haft.
Zwar sei sie mittlerweile Mutter geworden und habe in der Hauptverhandlung nachvollziehbar geäußert, ihr Kind sehr zu vermissen. Angesichts der tief verwurzelten kriminellen Energie der Angeklagten habe das Gericht jedoch nicht die Hoffnung, dass allein die Mutterrolle und die damit verbundene Verantwortung für ihr Baby die Angeklagte künftig längerfristig auf einem rechttreuen Lebensweg werde halten können.
acr/LTO-Redaktion
Junge Mutter muss ins Gefängnis: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16201 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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