2021 wurde u.a. der Besitz von Kinderpornographie zum Verbrechen hochgestuft. Einstellungen wegen Geringfügigkeit sind nicht mehr möglich. Ein Münchner Richter hält das für verfassungswidrig. LTO liegt seine Vorlage zum BVerfG vor:
Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornographie können nach einer Gesetzesänderung nicht mehr eingestellt werden. Die Strafverfolgung trifft oft die Falschen. Ein Amtsrichter will die Strafnorm nach einem SZ-Bericht nicht anwenden.
Ein Mann, der von einer Bierbank in einem Münchner Lokal fiel, verlangte Schmerzensgeld von der Betreiberin. Seine Argumentation, dass die Bank nicht richtig aufgestellt worden sei, konnte das Gericht jedoch nicht überzeugen.
Verschicken Unternehmen trotz eines Widerspruchs Werbemails an Kunden, greifen sie unzulässig in deren Privatsphäre ein. Zudem sei der Widerspruch an keine bestimmte Form gebunden. Das hat das AG München klargestellt.
Als Polizeibeamten den Pkw eines des Drogenhandels verdächtigen Mannes öffneten, fanden Sie im Kofferraum zwar kein Rauschgift, aber eine Klaschnikow. Dafür geht der nun ins Gefängnis.
Der medienwirksame Besuch sogenannter Lost Places ist in den vergangenen Jahren auf Instagram und Youtube ziemlich en vogue. Doch wann wird ein Ort zum "Lost Place"? Damit hat sich das AG München befasst.
Gleich drei Verfahren rund um die Wiesn beschäftigen Münchner Gerichte in dieser Woche: Es geht um Bier und Hendl für Polizisten, überteuerte Reservierungen und einen Oktoberfest-Nachahmer im fernen Dubai.
Wer seine Wohnung untervermieten möchte, muss alles genau mit dem Vermieter klären. Andernfalls droht eine fristlose Kündigung, hat das AG München erklärt. Der Mieter habe noch versucht, sich mit unglaubwürdigen Argumenten herauszureden.
Ein Rechtsanwalt hat unter der Verwendung einer Generalvollmacht Wohnungen seiner dementen Mandantin an Angehörige deutlich unter Wert verkauft. Dass ihm das nicht bewusst war, konnte das Gericht ihm nicht glauben.
Ein Brautpaar kann das für den Fotografen bereits gezahlte Geld zurückverlangen, wenn es die Hochzeit wegen Corona absagen musste. Das entschied das AG München. Es liege ein absolutes Fixgeschäft vor.
Kommt man zu spät zum Boarding, dann kommt man eben zu spät zum Boarding - auch, wenn der Flieger da noch steht. Nimmt man dann einen anderen Flug, muss man den auch selbst bezahlen, urteilte das AG.
Vereinzelt könne Corona als Naturkatastrophe eingestuft werden, aber auch nicht immer. Von Ort zu Ort könne das unterschiedlich sein, urteilte das AG München.
Die Angehörigen müssen nicht schon ein akuter Pflegefall sein, um eine Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung im selben Haus zu begründen. Ein fortgeschrittenes Alter ist ausreichend, urteilte das AG München.