Gleich drei Verfahren rund um die Wiesn beschäftigen Münchner Gerichte in dieser Woche: Es geht um Bier und Hendl für Polizisten, überteuerte Reservierungen und einen Oktoberfest-Nachahmer im fernen Dubai.
Das Oktoberfest ist ein Megaevent, auch wenn es jetzt zwei Jahre lang coronabedingt pausieren musste: Millionen Besucher, Millionen Liter Bier, (mindestens) viele Millionen Euro Umsatz. Dabei läuft nicht immer alles reibungslos: Gleich drei Prozesse rund um die Wiesn beschäftigen Münchner Gerichte in dieser Woche. Es geht um Bier und Hendl für Polizisten, überteuerte Reservierungen - und ein angebliches Oktoberfest im fernen Dubai.
Freibier für die Polizei
An diesem Mittwoch steht der langjährige Sprecher der Wiesn-Wirte, Toni Roiderer, vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vorteilsgewährung in vier Fällen vor. Der Grund: Er hatte Polizisten mehrere Gutscheine für je ein Wiesn-Hendl und eine Maß Bier in seinem Festzelt auf der Wiesn gegeben. Gesamtwert: 4.028,59 Euro.
Roiderer bestreitet das gar nicht - sieht aber nicht ein, warum das strafbar sein soll, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. Welche Polizisten die Gutscheine letztlich bekommen hätten, wisse er nicht einmal. "Ich kenne ja die Leute gar nicht." Seiner Ansicht nach hätte das Verfahren gegen ihn längst eingestellt werden müssen - "weil das im Bagatellbereich ist".
Gegen einen Strafbefehl hat er Einspruch eingelegt, "weil ich mir keiner Schuld bewusst bin", wie er betont. Darum kommt es nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht München. Gegen den Polizisten, der die Marken in Empfang nahm, wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers "im Strafbefehlsweg wegen Vorteilsnahme eine Geldstrafe verhängt".
Nicht straf-, sondern zivilrechtlich geht es dann am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München um einen anderen Fall: Das Gericht muss sich mit der Frage beschäftigen, ob der Handel mit Tischreservierungen "im Wege des Zweitmarkts" zulässig ist oder nicht. Die Betreiber des Festzeltes "Ochsenbraterei" haben nämlich einen Händler verklagt, weil er Reservierungen in ihrem Zelt zum Verkauf anbot und damit offenbar ordentlich Geld machte. Das Landgericht München I hatte der Klage stattgegeben, der Händler ging dagegen in Berufung. Nach Gerichtsangaben ist es der erste in einer Reihe ähnlicher Fälle, der nun in zweiter Instanz obergerichtlich behandelt wird.
Oktoberfest goes Dubai - oder doch nicht?
Ebenfalls am Donnerstag und ebenfalls am Münchner OLG geht der Blick dann auch in die Ferne: Das Gericht muss sich mit der Frage befassen, ob ein in Dubai geplantes Oktoberfest auch so heißen darf.
Die Stadt München hatte 2021 beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es den Veranstaltern untersagte, mit Formulierungen wie "Dubai Oktoberfest", "Oktoberfest goes Dubai" oder "Das traditionelle Oktoberfest am Ort der EXPO 2021 Weltausstellung" für die geplante Veranstaltung in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu werben. Dagegen legten die Veranstalter Berufung ein. Ihre Begründung: Das Kennzeichen "Oktoberfest" werde vielfach verwendet und sei zu "kennzeichnungsschwach", um in dieser Hinsicht geschützt zu sein.
Der Chef der Münchner Wiesn, Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner, hatte nach dem Landgerichtsurteil im vergangenen Jahr gesagt, er sei "erleichtert" über die Entscheidung. Die pandemiebedingte "Oktoberfest"-Lücke zum Geldverdienen zu nutzen, sei "schäbig". Der Ruf der Wiesn könne durch die Kopie so schweren Schaden nehmen, dass Besucher auch das Original nicht mehr besuchen wollen.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Reservierungen und Wiesn-Hendl: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48455 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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