AG München entscheidet Nachbarschaftsstreit: Kein schä­d­i­gendes Schnee­schippen

22.09.2017

Ab und an ein bis zwei Schaufeln Schnee auf das Nachbargrundstück zu schippen stellt noch keine Beeinträchtigung desselben dar, entschied das AG München. Dem nachbarschaftlichen Verhältnis tut es trotzdem nicht gut.

Nicht jede Einwirkung auf das Grundstückseigentum stellt auch eine Beeinträchtigung desselben dar. Das gelegentliche Ablagern von ein bis zwei Schaufeln Schnee fällt nicht darunter, entschied das Amtsgericht (AG) München in einem nun veröffentlichten Urteil (Urt. v. 20.07.2017, Az. 213 C 7060/17).

Der Eigentümer eines Grundstücks hatte gegen seinen Nachbarn geklagt, weil dieser regelmäßig Schnee auf seine Grundstücksfläche schaufelte, um ihn dort abzulagern. Einmal habe er ihm dabei sogar in die Augen geschaut und hämisch eine Schaufel voll Schnee über den Zaun geschippt. Der Münchener verlangte von seinem Nachbarn Unterlassung mit der Begründung, an seinem Rasen würden wegen der verzögerten Begrünung um Frühjahr Schäden entstehen. Zudem müsse er nach dem Abschmelzen des Schnees verbleibenden Streusplitt von seinem Grundstück entfernen.

Seine Klage vor dem AG München blieb jetzt ohne Erfolg. Man habe dem Beklagten lediglich nachweisen können, dass er dreimal im Zeitraum von Winter 2013/2014 bis Winter 2016/2017 eine oder zwei Schaufeln Schnee auf das Nachbargrundstück geschippt hat. "Das Gericht kann in diesem, wenn auch absichtlichen Verbringen von lediglich ein bis zwei Schaufeln Schnee auf das Grundstück des Klägers jedoch keine hinreichende Beeinträchtigung des Grundstückseigentums erkennen", so die Richterin.

Das Verbringen von nur ein bis zwei Schaufeln Schnee möge zwar geeignet sein, den Kläger zu provozieren und das Verhältnis der Männer untereinander weiter zu verschlechtern. Darüber hinaus habe es aber - in dieser Menge - keinerlei spürbare Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Grundstückseigentümers. Es handele sich bei dem mit Absicht verbrachten Schnee lediglich um einige Liter Wasser, welche sich allenfalls bis zum selbständigen Schmelzen auf dem Grundstück des Klägers befinden. Das Grundstück sei aber ohnehin aufgrund der natürlichen Witterung schneebedeckt gewesen.

nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG München entscheidet Nachbarschaftsstreit: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24661 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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