Teile der Berliner Flaniermeile Friedrichstraße sind ab Montag wieder für den Autoverkehr gesperrt. Erst 2022 hatte das VG Berlin noch entschieden, dass die damalige Ausgestaltung als Fußgängerzone unzulässig war.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland verklagt die Bundesregierung wegen Verfehlung der Klimaziele in den Bereichen Verkehr und Gebäude. Mit der Klage soll der Beschluss eines Sofortprogrammes erreicht werden.
Die vom Berliner Senat organisierte Ausbildung für Lehrkräfte im Quereinstieg hat nach einem Urteil des VG Berlin keine Rechtsgrundlage. Eine Biologin, die endgültig durch die Matheprüfung gefallen war, klagte erfolglos.
Die Verlegung der Mahnwachen "Keine Räumung von Lützerath" und "Die Kirche(n) im Dorf lassen" auf eine Fläche außerhalb des Orts ist laut VG Aachen voraussichtlich rechtmäßig. In Lützerath sei kein "kommunikativer Verkehr" mehr möglich.
Sie stehen und liegen überall - momentan sind E-Scooter aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Die Stadt Köln setzte Sondernutzungsgebühren für die E-Scooter-Verleiher fest. Zu Recht, urteilte das VG Köln.
Während die Polizei in Lützerath bereits mit der Räumung begonnen hat, bleiben die Klimaaktivisten vor Gericht mit Eilanträgen weiterhin erfolglos. Auch versammlungsrechtlich sei das Verhalten unzulässig, so das VG Aachen.
Wer einen gefährlichen Hund im Sinne des Hundegesetzes hält, muss erhöhte Anforderungen erfüllen. Die Rasse American Bully ist als gefährlicher Hund zu qualifizieren, entschied nun das VG Berlin.
Das Eilverfahren gegen die Räumung des von Aktivistinnen und Aktivisten besetzten Lützerath ist erfolglos geblieben. Das OVG-NRW entschied, dass das Aufenthalts- und Betretungsverbot voraussichtlich rechtmäßig ist.