Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland verklagt die Bundesregierung wegen Verfehlung der Klimaziele in den Bereichen Verkehr und Gebäude. Mit der Klage soll der Beschluss eines Sofortprogrammes erreicht werden.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verlangt in seiner beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das Klimaschutzgesetz (KSG) vorsieht. Ein "Sofortprogramm" legt Maßnahmen fest, mit denen die Emissions-Grenzen in den kommenden Jahren eingehalten werden, heißt es in der Pressemitteilung des BUND. Sobald die vorgegebene Jahresgrenze nach dem Klimaschutzgesetz überschritten ist, muss die Regierung ein solches Sofortprogramm beschließen. Das regelt § 8 KSG.
Deutschland hatte sein Ziel, bis 2020 im Vergleich zu 1990 insgesamt 40 Prozent an Treibhausgasen einzusparen, nicht erreicht - und zwar auch 2021 nicht. Nach vorläufigen Berechnungen der Denkfabrik Agora Energiewende ist dies 2022 ebenfalls nicht gelungen. Insbesondere in den Bereichen Verkehr und Gebäude klafft eine Lücke, worauf schon der Expertenrat der Bundesregierung hingewiesen hatte. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, das dies adressieren soll, steht immer noch aus.
Erst im November 2022 wurde die Landesregierung Baden-Württemberg aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) von dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg dazu verurteilt, ein Konzept zum Klimaschutz zu beschließen. Grundlage der Entscheidung war in diesem Fall das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW).
"Wir können nicht weiter zusehen, wie Teile der Bundesregierung die eigenen Klimaschutzziele ignorieren und wirksame Maßnahmen bei Verkehr und Gebäuden verweigern", erklärte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. "Es braucht jetzt die politische Entscheidung, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz zu schaffen. Wenn die Regierung von Olaf Scholz dazu politisch nicht fähig oder willens ist, muss sie gerichtlich dazu verpflichtet werden."
ku/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
OVG Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50864 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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