BVerwG weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück: Mün­chen muss Diesel-Fahr­verbot ver­schärfen

23.10.2024

Der Zank über eine Verschärfung des Diesel-Fahrverbots in München wird seit Jahren vor Gericht ausgetragen. Nachdem die Stadt noch versucht hat mit “Tempo 30” mögliche Verschärfungen zu umgehen, gab es nun eine letzte Entscheidung des BVerwG.

Die Stadt München muss das Diesel-Fahrverbot auf dem Mittleren Ring streckenweise verschärfen. Den seit Jahren vor Gericht ausgetragenen Streit um die Fortschreibung des Luftreinhalteplans hat die Stadt endgültig verloren. "Natürlich werden wir das jetzt rechtskräftige Urteil akzeptieren", teilte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) auf Anfrage der dpa mit.

Die Vorbereitungen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans liefen bereits, ergänzte das Referat für Klima- und Umweltschutz auf Anfrage. Es seien aber noch rechtliche Details zu klären.

Seit zwölf Jahren Streit um die Luft am Mittleren Ring

Hintergrund ist ein seit 2012 vor Gericht geführter Streit um die Luftqualität in der Landeshauptstadt Bayerns. Am Dienstag hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt München zurückgewiesen. Damit wird ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD im März erkämpftes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig, LTO berichtete hier. Demnach müssen an zwei Hauptverkehrsstraßen am vielbefahrenen Mittleren Ring schnelle Maßnahmen ergriffen werden, die sicher zu einer deutlichen Unterschreitung der Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid (NO2) führen.

Ob bei der besonders im Fokus stehenden Landshuter Allee - der Messstelle mit dem schlechtesten Wert in ganz Deutschland - eine Ausweitung der bereits bestehenden Umweltzone auch auf Diesel-5-Fahrzeuge oder ein streckenbezogenes Fahrverbot auf diesem Abschnitt sinnvoller ist, überließ das Gericht dem Stadtrat. Bei der zweiten Straße mit zu schlechten Messwerten sah der Senat ein Fahrverbot hingegen nicht als zwingend an.

"Tempo 30 war rechtswidrig"

Dennoch führte die Stadt im April an der Landshuter Allee nur eine Tempo-30-Zone ein. Das Bundesverwaltungsgericht jedoch habe nun "endgültig klargestellt, dass die Stadt München die gerichtlichen Vorgaben ignoriert und die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger gefährdet", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Der Versuch, mit Tempo 30 die Einführung der notwendigen Diesel-Fahrverbote zu umgehen, war rechtswidrig."

DUH und VCD hatten sich 2022 mit der Stadt auf einen Vergleich geeinigt, der ein dreistufiges Konzept für Diesel-Fahrverbote vorsah. Mit der ersten Stufe dürfen seit Februar 2023 Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen etwa für Anwohner und Lieferverkehr nicht mehr auf dem Mittleren Ring und innerhalb dieses Bereichs fahren.

Stadt hatte Verschärfung ausgesetzt

Eigentlich hätte das Fahrverbot ab Oktober 2023 auch auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen, bevor im April 2024 auch noch die allgemeinen Ausnahmen entfallen sollten. Doch der Stadtrat hatte im Sommer 2023 die zweite Stufe vorerst ausgesetzt und die dritte Stufe ganz aufgehoben. Dagegen hatten DUH und VCD geklagt - mit Erfolg.

OB Reiter gestattet sich trotz der juristischen Watschn einen Hinweis: "Die Einführung von Tempo 30 hat Wirkung gezeigt, die Werte sind gesunken und die Grenzwerte wurden seit Einführung von Tempo 30 im Juni hier durchwegs eingehalten." Auch wenn grundsätzlich der Jahresmittelwert gelte, dürfte dies bedeuten, dass das Tempolimit zu einer Verbesserung der Luftwerte geführt habe.

Stickstoffdioxid, das vor allem im Straßenverkehr entsteht, kann Atemwegsbeschwerden auslösen und steht ebenso wie Feinstaub im Zusammenhang mit einer Vielzahl von Erkrankungen der Lunge und des Herz-Kreislaufsystems.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55694 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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