Teile der Berliner Flaniermeile Friedrichstraße sind ab Montag wieder für den Autoverkehr gesperrt. Erst 2022 hatte das VG Berlin noch entschieden, dass die damalige Ausgestaltung als Fußgängerzone unzulässig war.
Ein Abschnitt der Berliner Friedrichstraße ist ab Montag wieder Fußgängerzone und damit für den Autoverkehr erneut gesperrt. Das gab die Senatorin für Umwelt und Mobilität, Bettina Jarasch, am Mittwoch offiziell bekannt. "Am Freitag wird die Verfügung zur Umwidmung im Amtsblatt veröffentlicht werden." Ab Montag sei der betreffende rund 500 Meter lange Abschnitt zwischen Leipziger Straße und Französischer Straße dann dauerhaft für Pkw-Verkehr gesperrt. "Wir sind jetzt einen großen Schritt weitergekommen", sagte die Grünen-Politikerin.
In der Fußgängerzone sollen zunächst "hochwertige Sitzmöbel" aufgestellt werden, eine Begrünung sei ab dem Frühjahr geplant, sobald die Witterung es zulasse, sagte Jarasch. Im nächsten Schritt soll die Planung für die dauerhafte Gestaltung beginnen. Jarasch sagte, es werde mehrere Jahre dauern, bis sie abgeschlossen sei. Über das dafür notwendige Verfahren solle aber bereits unmittelbar nach der Wiederholungswahl am 12. Februar gesprochen werden.
Damit setzt Jarasch während der Schlussphase des Berliner Wahlkampfs eines der umstrittensten verkehrspolitischen Projekte um. Nach Bekanntwerden der bevorstehenden Straßenumwidmung am Dienstagabend gab es daran bereits deutliche Kritik, nicht nur von den Oppositionsparteien.
Der Abschnitt der beliebten Flaniermeile war zunächst ab August 2020 im Rahmen eines Verkehrsversuchs für Autos gesperrt worden, der im Oktober 2021 endete. Weil die Sperrung danach bestehen blieb, klagte eine Händlerin aus der parallel verlaufenden Charlottenstraße. Das Verwaltungsgericht gab ihr Recht und entschied, für die Sperrung fehle eine Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung.
Die Voraussetzungen für die Straßensperrung hätten nicht vorgelegen, so das VG Berlin. Die Straßenverkehrsbehörden könnten die Benutzung bestimmter Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Der Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung setze damit eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs voraus. Daran fehlte es hier allerdings. Ende November war der Abschnitt der Friedrichstraße für Autos zunächst wieder freigegeben worden.
dpa/ku/LTO-Redaktion
Straße für den Autoverkehr wieder gesperrt: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50876 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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