Nach hitziger Debatte hat der Bundestag am Freitag das Cannabisgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht u.a. die Entkriminalisierung von Konsumenten vor. Ob es planmäßig am 1. April in Kraft treten kann, ist noch offen.
Ein Professor schlug seine Doktorandin regelmäßig mit einem Bambusstock. Das LG Göttingen verurteilte ihn zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung – deutlich mehr als in der ersten Instanz. Katharina Reisch hat den Prozess beobachtet.
Das Cannabisgesetz der Ampel hat im Bundestag die nächste Hürde genommen: Der federführende Gesundheitsausschuss stimmte dem Vorhaben zu. Dabei kam es jedoch zu einem Eklat. Ob das Gesetz am 1. April in Kraft treten kann, gilt als offen.
Direkter Vorsatz, dolus eventualis, bewusste Fahrlässigkeit & Co.: Tathandlungen einer dieser Kategorien zuzuordnen, klingt oft leichter, als es ist. Die FU Berlin befragt nun explizit Juristen zu ihrem Urteilsverhalten in drei Fällen.
Abgeordnete sollen sich nicht mehr nur dann strafbar machen, wenn sie Vorteile für ihre parlamentarische Arbeit annehmen, sondern auch, wenn sie neben ihrem Amt Geschäfte machen. Die Ampel hat eine entsprechende Nachjustierung abgesegnet.
Das AG Freiburg fand die Straßenblockaden eines Umweltaktivisten nicht verwerflich und sprach ihn vom Vorwurf der Nötigung frei. Das OLG Karlsruhe hob das Urteil nun auf und ließ durchblicken, wie es die Tat bewertet.
Die Aufzeichnung der Verhandlung im Strafprozess steht am Mittwoch auf der Tagesordnung im Vermittlungsausschuss. Beraten wird aber wohl nicht. Wie stehen die Chancen für einen Kompromiss bei dem umstrittenen Justiz-Thema?
Weil ein ehemaliger Staatsanwalt seinen Sohn vergewaltigte, wurde er kürzlich verurteilt. Im Prozess ging es vor allem um die Schuldfähigkeit. Diese Frage wird nun auch den BGH beschäftigen.