Nach hitziger Debatte hat der Bundestag am Freitag das Cannabisgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht u.a. die Entkriminalisierung von Konsumenten vor. Ob es planmäßig am 1. April in Kraft treten kann, ist noch offen.
Am Ende war es eine klare Angelegenheit: 407 Abgeordnete stimmten am Freitag für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum kontrollierten Umgang mit Cannabis, 226 stimmten dagegen, 4 MdBs enthielten sich. Das Cannabisgesetz (CanG) war am Mittwoch nach einer tumultartigen Sitzung des Bundesgesundheitsausschusses im Bundestag am Mittwoch noch in 30 Punkten im Vergleich zum eingebrachten Entwurf geändert worden. Auf 29 dieser Änderungen hatte sich die Koalition bereits im November verständigt. LTO hatte darüber berichtet.
Kurzfristig hinzugekommen war zuletzt noch ein Mehr an Evaluierung mit Blick auf die Auswirkungen auf die "cannabisbezogene organisierte Kriminalität". Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll zudem eine erste Evaluation darüber vorliegen, wie sich die im Gesetz geregelten Konsumverbote im Umkreis von 100 Metern zu Kitas und Schulen auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
In der hitzigen Bundestagsdebatte betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dass ihn die Wissenschaft, konkret die Argumente der Suchtforscher vom Gegner zu einem Befürworter der Reform haben werden lassen. "Weg mit der Bestrafung, weg mit der Tabuisierung", sei der richtige Weg, um Kinder und Jugendliche vor ungesundem Cannabis zu schützen sowie den Schwarzmarkt einzudämmen. Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Kristine Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete das CanG als "Meilenstein einer vernunftsgesteuerten Drogenpolitik".
Scharfe Kritik kam unterdessen von Union und AfD. Das Gesetz sei verworren und mit Blick auf den Gesundheitsschutz in der Bevölkerung unverantwortlich, erklärten mehrere Rednerinnen und Redner. Der Jurist und CDU-Abgeordnete Axel Müller berichtete, dass er zu seiner Zeit als Strafrichter viele Menschen erlebt hätte, deren Leben durch Cannabis zerstört worden sei. Der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar warf der Ampel demgegnüber "Hasenfüssigkeit" vor. Statt Cannabis umfassend wie im Koalitionsvertrag angekündigt zu legalisieren, habe man sich am Ende für eine äußerst bürokratische Entkriminalisierung entschieden. Weitere Regelungen ("Säule-2") müssten nun folgen.
Privater Eigenanbau: 50 Gramm zu Hause erlaubt
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht wird in strengen Grenzen der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetzentwurf werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert.
Die Ampel verspricht sich von dem Gesetz einen verbesserten Gesundheitsschutz sowie eine verbesserte Aufklärung und Prävention. Außerdem hofft man, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Schließlich zeige die aktuelle Entwicklung, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei überdies oft mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.
Möglich wird künftig auf Grundlage des CanG auch der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum, wenn diese vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche besonders geschützt werden. Hier hatten die Ampelfraktionen die erlaubte Besitzmenge im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf von 25 Gramm auf 50 Gramm erhöht. Damit war dem Hinweis Rechnung getragen worden, dass sich aus drei Pflanzen oft wesentlich mehr berauschendes Cannabis als nur 25 Gramm gewinnen lässt.
Nichtgewerbliche Anbauvereinigungen erst später
Als weiteres Kernelement sieht der Entwurf nichtgewerbliche Vereinigungen vor, in denen ab dem 1. Juli Cannabis angebaut und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben werden darf. Allerdings unter strengen Auflagen: So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist die Mitgliedschaft auch nur in einer Anbauvereinigung.
An Mitglieder weitergegeben werden dürfen künftig maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Konsum-Cannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.
Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsum-Cannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist außerdem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinal-Cannabis.
Verzögerung durch Vermittlungsverfahren droht
Geplant ist ein gestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen sollen erst am 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Ob dieser Zeitplan allerdings eingehalten werden kann, ist fraglich. Der Bundesrat könnte vor allem wegen der im Einspruchsgesetz vorgesehenen kurzfristigen Mehrbelastung für die Strafjustiz am 22. März den Vermittlungsausschuss anrufen und – wenn man sich dort nicht einigt – Einspruch einlegen. Damit würde das Gesetz zwar nicht gestoppt, würde aber wohl erst Monate später in Kraft treten.
Namentliche Abstimmung zum Cannabisgesetz: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53957 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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