Karlsruhe will den Gesetzgeber Sachsen-Anhalts nicht erneut verpflichten, bei der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten nachzubessern. Durch einen Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung kann dieses Ziel nicht erreicht werden.
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An 39 Tagen schaute ein Beamter jeweils mindestens eine Stunde lang Pornos auf seinem Dienstrechner. Dafür wurde er abgeordnet – und muss zu Recht auf seine Funktionszulage verzichten, entschied das BVerwG.
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Staatsdiener der ehemaligen Bundespost müssen nicht direkt bei einem ihrer Nachfolgeunternehmen eingesetzt werden. Auch deren Tochtergesellschaften können Dienstherrenbefugnisse ausüben. Das stellte das BVerfG nun klar.
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Die Postreform II wirkt nach: Beamte müssen "amtsangemessen" beschäftigt werden. Ob dies auch bedeutet, nicht auf höherwertigen Dienstposten eingesetzt zu werden, musste das BVerwG klären. Robert Hotstegs ordnet dessen Urteil ein.
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Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn umfasst auch die Versorgung in Krankheitsfällen. Aber der Schutz darf auf Heilfürsorge, Beihilfe und private Krankenversicherung aufgeteilt werden, so das BVerwG. Das ist zumutbar, meint Robert Hotstegs.
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Das Beamtenrecht in Baden-Württemberg weicht in bedeutenden Bereichen von dem des Bundes und anderer Bundesländer ab. Frank Wieland erläutert, warum und unter welchen Umständen das BVerwG diese Abweichungen in zwei Urteilen erlaubt.
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Das VG Bremen hält die Besoldung von Bremer Beamten, Richtern und Professoren für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Teilweise sei sie sogar evident unzureichend, teilte das Gericht mit. Nun soll das BVerfG entscheiden.
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Nachdem sich eine Beamtin ihren Arbeitsplatz "dynamisch" eingerichtet hatte, veranlasste der Dienstherr die zwangsweise Entfernung der für die Dynamik erforderlichen Gegenstände. Das durfte er auch, entschied das VG Trier.
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