Zombies im Recht: …beantrage ich, den Arm des Angeklagten essen zu dürfen

Natürlich spielen Zombies auch vor Gericht immer wieder einmal eine Rolle. Wann genau, ist liebevoll zusammengestellt in den Fallsammlungen "Zombie in the Federal Courts" und "Undead in the Federal Courts", die authentische Verfahren mit Bezug zu diesen beiden Gruppen aus dem Monstrositätenkompendium liefern. Und natürlich gibt es das Ganze inzwischen auch online, nämlich hier und hier.

Der Blog des Autors spannt den Bogen jedoch noch sehr viel weiter und dokumentiert das umfassende Wirken und Walten von Zombies in Recht, Politik und Zeitgeschehen in hunderten von Beiträgen, zu denen sich beinahe täglich neue gesellen.

Deutlich überschaubarer ist da schon der Blog der "Kanzlei" Zombie Law, der allein schon wegen des liebevollen Designs einen Besuch wert ist. Dort finden sich neben instruktiven Beiträgen etwa zum Abschluss einer Lebensversicherung für Untote auch "Testimoanials" "zufriedener" "Kunden", wie etwa jenes von Eleanor Stumbledown ("The tendency to gnaw on my arm was expertly suppressed. Mostly. I strongly recommend Zombie Law to certain friends") oder Alicia Trigglett ("aahhh GRRRRR grrrr RAAAAAR ooooor uuurrrg rooooooorr OOOOR UUURRG raarr UUURRRG!!!").

Zitiervorschlag

Constantin Baron van Lijnden, Zombies im Recht: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13661 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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