Zombies im Recht: …beantrage ich, den Arm des Angeklagten essen zu dürfen

Mit seinem Appell an den Gesetzgeber hatte Chodrow offenbar Erfolg, auch wenn seine Ausführungen weniger im Steuer- als vielmehr im Waffenrecht rezipiert wurden.

Dies übrigens in junger Vergangenheit. Im April schaffte es im amerikanischen Bundesstaat Florida ein umstrittener Gesetzesentwurf mit knapper Mehrheit durch mehrere kritische Senatsausschüsse. Dabei regelt das Gesetz einen sehr spezifischen Sachverhalt: Es sieht vor, dass Waffenbesitzer ihre Waffen ausnahmsweise auch verdeckt führen dürfen, sofern sie dies während einer staatlich angeordneten Evakuierungsmaßnahme tun.

Dieser Anwendungsfall lässt den wachen Leser sofort aufhorchen. Kritiker fürchteten vor allem den unscharfen Wortlaut der Vorschrift, der nicht klarstellt, wann eine Evakuierungsmaßnahme beginnt – und wann sie endet. Daneben kann man freilich auch fragen, warum man auf der Flucht vor Waldbränden, Überschwemmungen oder Erdbeben überhaupt eine Schusswaffe benötigen sollte. Das alles lässt eigentlich nur einen logischen Schluss zu: Die Evakuierung, von der hier die Rede ist, soll in Folge der Zombieapokalypse erfolgen.

Wenn das aber so ist, dann sollte man es der guten Ordnung halber auch ins Gesetz schreiben. Prompt wurde also ein entsprechender Modifikationsantrag gestellt, dem leider kein Erfolg beschieden war. Dass es trotzdem ganz zweifellos um Zombies gegangen sein muss, beweist der folgende Eintrag.

Zitiervorschlag

Constantin Baron van Lijnden, Zombies im Recht: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13661 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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