Zombies im Recht: …beantrage ich, den Arm des Angeklagten essen zu dürfen

Denn wenn sich jemand mit Katastrophenbekämpfung auskennt, dann das Center for Disease Control and Prevention (CDC). Die amerikanische Behörde will die Bevölkerung vor den Gefahren von Infektionskrankheiten warnen und gibt Hinweise und Handreichungen zu Ansteckungsrisiken, Hygienevorschriften und Präventionsmaßnahmen.

Und die Experten der CDC wissen natürlich, wo die wahre Gefahr lauert: Nicht bei BSE oder SARS oder Ebola oder wie auch immer die Seuche des Jahres gerade heißt, sondern natürlich bei der drohenden Überschwemmung unseres Planeten mit fleischfressenden Untoten. Wie rasant die sich ausbreiten, weiß man aus einschlägigen Filmen und Serien ja nur zu gut. Und deshalb hat das CDC dem Thema "Zombie Preparedness" ein umfassendes Dossier gewidmet, das unter anderem einen Blog, ein Comic, ein Poster und eine Checkliste umfasst.

Losgetreten hat die eigenwillige Initiative ein Blogpost aus 2012, den der Leiter des CDC scherzhaft und für die Maßstäbe einer Behörde ungewöhnlich locker mit "Preparedness 101: Zombie Apocalypse" überschrieben hatte. Der Post wurde zum viralen Hit und die Website des CDC in den folgenden Tagen so oft angeklickt, dass sie schließlich unter der Last zusammenbrach. Da das öffentliche Informationsinteresse an Gegenmaßnahmen zur Zombieapokalypse offenkundig immens war, lancierte das CDC in der Folge eine ganze Kampagne, die bis heute andauert und als Vorzeigebeispiel dafür gilt, wie Behörden wichtige Informationen unterhaltsam und reichweitenstark kommunizieren können.

Zitiervorschlag

Constantin Baron van Lijnden, Zombies im Recht: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13661 (abgerufen am: 03.11.2024 )

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