European Super League – UEFA 1:0?
Ein Knaller kurz vor Weihnachten: Der EuGH entschied im Fall der "European Super League" zu Ungunsten der Fußballverbände UEFA und FIFA (Urt. v. 21.12.2023, Az. C-333/21). Durchaus überraschend, da der Generalanwalt ein Jahr zuvor noch umgekehrt plädiert hatte.
Hintergrund des Verfahrens ist, dass zwölf Top-Clubs im April 2021 die Gründung einer Superliga verkündet hatten. Der Plan wurde nach starken Protesten von Ligen, Verbänden und Fans sowie der Androhung scharfer Sanktionen durch UEFA und FIFA schnell wieder verworfen. Aber nicht von allen Vereinen: Real Madrid, Juventus Turin und FC Barcelona wollen weiterhin eine Super League als Konkurrenz zur UEFA Champions League gründen. Die European Super League Company (ESLC) hatte daher Klage gegen die Europäische Fußball-Union UEFA und den Weltverband FIFA bei einem Gericht in Madrid eingereicht. Dieses wiederum rief den EuGH an, um klären zu lassen, ob die Verbände durch ihre Sanktionsandrohung gegen Kartellrecht verstoßen haben.
Das bejahte der EuGH auf Grundlage der geltenden Statuten der Verbände. Zunächst stellte er fest, dass die Veranstaltung von Fußballwettbewerben und die Verwertung der Medienrechte eindeutig wirtschaftliche Tätigkeiten seien, für die das Wettbewerbsrecht gelte. Daraus ergebe sich für UEFA und FIFA als Inhaber einer marktbeherrschenden Stellung die Pflicht, die Bedingungen für den Zugang potenzieller Konkurrenten "transparent, objektiv, nicht-diskriminierend und verhältnismäßig" auszugestalten. Und genau das, so der EuGH, sei nicht der Fall, die Statuten der Verbände seien deshalb missbräuchlich.
Inwiefern der EuGH damit einer Revolution des europäischen Vereinsfußballs die Tür öffnete, wird unterschiedlich beurteilt: Während die ESLC sogleich einen Plan für eine noch umfassendere Superliga aus der Schublade zog und große Visionen verkündete, wies die UEFA gelassen darauf hin, ihre Statuten bereits angepasst zu haben.
Der EuGH stellte ausdrücklich klar, dass UEFA und FIFA nicht zwangsläufig verpflichtet seien, den Teilnehmern ihrer Fußballligen die parallele Teilnahme an einer Konkurrenzliga zu genehmigen. Auch machten die Luxemburger Richter deutlich, nicht über die Zulässigkeit des konkreten Projekts European Super League entschieden zu haben. Das endgültige Urteil darüber obliege dem Handelsgericht in Madrid. Dieses wird auch die Frage klären müssen, ob das von FIFA und UEFA derzeit unterhaltene System der Verwertung von TV-Übertragungsrechten wettbewerbsschädigend ist. Der EuGH beanstandete in seinem Urteil, dass die monopolistische Verwertung Zuschauern den Genuss "neuer und potenziell innovativer oder interessanter Wettbewerbe" verwehre. Das spanische Gericht müsse nun prüfen, ob die Gewinne der Fußballgemeinschaft durch eine "solidarische Umverteilung" doch zugutekommen.
Den Abschluss der Best-of-Liste bildet eine vielbeachtete Entscheidung aus dem Arbeitsrecht, die zu einer Rechtsprechungsänderung beim Bundesarbeitsgericht führen dürfte.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53541 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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