6/11: Die Rechtsgrundlagen im Asylrecht
Das Asylrecht wird ständig durch neue politische Entwicklungen angepasst. Abgesehen von dem vielfach missverständlich dargestellten Grundrecht auf Asyl im GG spielen die Genfer GFK, das AsylG, das AufenthG, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Dublin-Verordnungen I bis III eine wesentliche Rolle.
Ein Asylverfahrensgesetz gibt es übrigens nicht mehr, das ist längst ins AsylG integriert worden. Daher finden sich nun auch dort die Regeln über den Ablauf des Asylverfahrens.
Tanja Podolski, Deutschland und die Ausländer: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25727 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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