11/11: Dublin-Verordnungen
Von den Dublin-Verordnungen gibt es inzwischen drei an der Zahl. Sie regeln die Zuständigkeiten der Mitgliedsländer der Europäischen Union für die Flüchtlinge.
Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof in verschiedenen Verfahren entscheiden, dass etwa die Fristenregelungen trotz des bilateralen Charakters der Verordnung auch subjektive Rechte der Flüchtlinge begründen. Eine vierte Dublin-Verordnung ist derzeit in Arbeit.
Tanja Podolski, Deutschland und die Ausländer: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25727 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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