8/11: Kein gleicher Lohn bei Leiharbeit
Bei Leiharbeit gilt nicht der Equal-Pay-Grundsatz. Leiharbeiter dürfen für dieselbe Arbeit schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens. Diese Ungleichbehandlung werde auf anderem Wege kompensiert, so das BAG (Urt. v. 31.05.2023, Az. 5 AZR 143/19).
Der EuGH hatte sich bereits im Dezember 2022 mit dem Fall im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens beschäftigt, das das BAG angestrengt hatte. Er entschied, dass Leiharbeiter dann schlechter bezahlt werden dürfen als Stammbeschäftigte, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag ausgeglichen werde.
Diesen Ausgleichsvorteil sah das BAG als erfüllt an: Die Klägerin bekam in dem konkreten Fall ihr Entgelt auch in der verleihfreien Zeit.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 31.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53512 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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