Einige arbeitsrechtliche Bonbons bewahrt sich das BAG stets für die Adventszeit auf. Dieses Jahr waren es die Massenentlassungsanzeige und der Beweiswert der AU-Bescheinigung. Das und was sonst wichtig war am BAG in 2023, lesen Sie hier.
Das Arbeitsrecht hat uns spannende Geschichten geliefert im Jahr 2023, sei es die Arbeitnehmereigenschaft im Yoga-Center oder auch noch mal die Weigerung der Corona-Impfung bei Beschäftigten im Krankenhaus. Doch was im Arbeitsrecht Anekdoten sind, ist für Betroffene oft folgenschwer. Abgesehen davon, dass sich viele Menschen mit ihrer Arbeit identifizieren, geht es auch um den persönlichen Lebensstandard, den das Gehalt bestimmt.
Wann im Streitfall das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht und welche Regeln dann gelten, das entscheiden – natürlich z.T. nach Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – die Richter:innen am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Sie hatten auch im Jahr 2023 Fragen zum Urlaub und zur Diskriminierung zu klären – oder haben, wie etwa bei der Massenentlassungsanzeige, die Grundlagen für eine einheitliche Regelung gelegt.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 31.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53512 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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