2/11: AU: Kein Krankfeiern bis zum Antritt des neuen Jobs
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) dient nicht dazu, beim alten Arbeitgeber passend bis zum Antritt des neuen Jobs frei machen zu können. Dass sie aber genau dafür nicht selten genutzt wird, hat auch das BAG längst erkannt – und erkennt den einst hohen Beweiswert des "Gelben Scheins" nicht mehr ohne weiteres an.
Vielmehr kann der Beweiswert erschüttert sein, wenn sich der Arbeitnehmer im Anschluss an eine vom Arbeitgeber erhaltene Kündigung krankmeldet oder das Attest passgenau bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt ist, entschied das BAG (Urt. v. 13.12.2023, Az.: 5 AZR 137/23). In dem Fall wird es für den Mitarbeiter wohl keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geben – es sei denn, er kann noch den Beweis erbringen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 31.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53512 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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