Eine neunmonatige Gefängnisstrafe erhielt der SPD-Politiker August Bebel (1840-1913) für eine als Majestätsbeleidigung ausgelegte Kritik am preußischen König und frisch gekürten Kaiser.
Bei Beginn des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 hatte Wilhelm I. (1797-1888) in einem öffentlichen Brief seiner Hoffnung Ausdruck gegeben, dass "die Freiheit und Einheit Deutschlands das Ergebnis des Krieges sein" würden. Bebel sagte dazu in einer politischen Versammlung seinen Memoiren zufolge: "Seien die Könige in der Verlegenheit, so fehle es nicht an schönen Versprechungen, habe aber das Volk die Opfer gebracht und die Könige gerettet, dann würden die gemachten Versprechen vergessen und nicht eingelöst."
Der wachsenden Beliebtheit Bebels taten diverse politische Urteile gegen ihn keinen Abbruch, am Ende seines Lebens war die SPD stärkste politische Kraft in Deutschland. Wahlkampfversprechen musste der SPD-Führer allerdings nie brechen, denn seine Partei kam erst zum Regieren, als der letzte kaiserliche Kampfversprechenbrecher ins Exil geflohen war.
Martin Rath, Kritik an Staatsoberhäuptern: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19104 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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