Kritik an Staatsoberhäuptern: Maje­s­täts­be­lei­di­gung in der Geschichte

von Martin Rath

17.04.2016

Bild: Bbb / Wikimedia Commons / CC BY-SA 1.0 / Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Nachdem König Ludwig II. von Bayern sich 1886 zunächst selbst getötet hatte, um hernach auch noch seinen Psychiater Bernhard von Gudden in den nassen Tod des Starnberger Sees zu ziehen, begründete der gewesene Monarch eine spezifisch bayerische Form der politischen Kommunikation durch Beleidigung.

Schon die Errichtung von Ludwig-Denkmälern (hier in Murnau) galt bald nach dem Hinscheiden des märchenhaften bayerischen Königs als heimliche Kritik am Regierungsstil seines nunmehr regierenden Onkels, des Prinzregenten Luitpold. Ein Lob auf den Vorgänger stand damit bereits im Ruf, verdächtige Kritik am aktuellen Amtsinhaber leisten zu wollen. Womöglich lobt daher heute in Bayern niemand mehr die Fähigkeit von Franz Josef Strauß, als Pilot Kleinflugzeuge durch die Lüfte zu steuern, während es einer seiner Nachfolger nur zum Lokomotivführer einer Modelleisenbahn im Keller bringt.

In der rechtshistorischen Forschung heißt es, dass die Beleidigung des jeweiligen Stammesfürsten als eine Art Mutprobe des bayerischen Wirtshauswesens galt, die man freilich – auch bei gehäuftem Vorkommen wie bei der Einweihung des Ludwig-Denkmals in Murnau – ungern der Staatsgewalt anzeigte und im Fall des öffentlichen Skandals durch spontanen Gedächtnisverlust der Zeugen außer Verfolgung brachte.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Kritik an Staatsoberhäuptern: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19104 (abgerufen am: 12.11.2024 )

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