Bild: Janwikifoto / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0 / Zuschnitt und Skalierung durch LTO
Im Jahr 2012 kamen in Schweden gefälschte Ein-Kronen-Münzen in Umlauf, auf denen statt "Carl XVI. Gustaf, Schwedens König" die Worte "Unser Hurenbock von einem König" eingeprägt waren.
Die schwedische Polizei soll wegen beider Delikte, der Falschmünzerei wie der Majestätsbeleidigung, untätig geblieben sein - mangels Strafanzeigen, wie es heißt.
Dass die schwedischen Strafverfolgungsbehörden ihren König nicht vor dem ungeheuerlichen Vorwurf ehebrecherischer Sexualkontakte in Schutz nahmen, sondern wie irgendeinen Bürger des Landes behandelten, könnte mit dem verfassungsrechtlich etwas zweifelhaft possessiven Status "ihres" Königs zu tun haben.
1974 goss nämlich die notorisch starke schwedische Sozialdemokratie Sätze wie: "Alle öffentliche Gewalt geht vom Volk aus" in die Verfassung. Seither heißt es dort, die "Volksherrschaft" konstituiere sich als "parlamentarische Staatsform". Seit dieser sozialdemokratischen Verfassungsreform sei der König in eine fast beleidigende Randstellung gedrängt, stellte früh der damals noch linke Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger fest. Viel mehr als die Thronfolge und die Vorgabe, dass die Regierung gelegentlich mit dem König sprechen soll, wenn sie mag, schreibt die schwedische Verfassung nicht vor.
Ausgerechnet das als etwas humorlos geltende skandinavische Volk hat damit die vielleicht gewitzteste Form von Majestätsbeleidigung der Rechtsgeschichte begangen: Man behält die Majestäten, degradiert sie im Übrigen aber zum fast ganz normalen Bürger.
Martin Rath, Kritik an Staatsoberhäuptern: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19104 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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