Kritik an Staatsoberhäuptern: Maje­s­täts­be­lei­di­gung in der Geschichte

von Martin Rath

17.04.2016

Der Staatsrechtslehrer Wilhelm Joseph Behr (1775-1851), Bürgermeister von Würzburg (1821-1832) und Professor an der ortsansässigen Universität, wurde nach rund vierjähriger Untersuchungshaft 1836 zu einer unbefristeten Festungshaft verurteilt, weil ihm seine liberal-nationalen Positionen unter anderem als Majestätsbeleidigung und "Beleidigung der Amtsehre der unterfränkischen Regierung" ausgelegt wurden.

Entsprechend der Gepflogenheiten, jedenfalls mit bürgerlichen und populären politischen Feinden milde umzugehen, wurde beim Vollzug der Festungshaft allerdings auf die angeschlagene Gesundheit Behrs Rücksicht genommen. Noch im 20. Jahrhundert wurde in Deutschland darüber nachgedacht, das Privileg der Festungshaft auf allerlei politische Gewissenstäter auszuweiten.

Ein bemerkenswertes Detail in Behrs Verurteilung, das zwar im bayerisch-katholischen Bilderkult seinen Ursprung haben mochte, aber sicher auch manch heutigem Potentaten gefallen würde: Das Gericht zwang Behr dazu, vor einem Bild des Königs öffentlich Abbitte zu leisten. Es nimmt Wunder, dass diese theatralische rechtshistorische Alternative zur presserechtlichen Gegendarstellung außer Gebrauch kommen konnte.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Kritik an Staatsoberhäuptern: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19104 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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