Die Justiz- und Gesundheitsressorts der Länder empfehlen, beim Cannabisgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Eine breite Mehrheit setzt dabei auf Verschiebung des Inkrafttretens und Entlastung der Strafjustiz.
Die Spannung steigt: Welches Schicksal droht dem umstrittenen Cannabisgesetz, gegebenenfalls in einem Vermittlungsverfahren? In dieser Woche geben die Ausschüsse des Bundesrates hierzu ihre Empfehlungen ab.
Digitale Dokumentation im Strafprozess, Regeln für V-Leute, Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten: Strafverteidiger fordern Länder und Justizverwaltungen auf, ihren Widerstand gegen rechtspolitische Vorhaben der Ampel aufzugeben.
Laut Bundestagsbeschluss sollte das Cannabisgesetz eigentlich zum 1. April in Kraft treten. Doch weil sich die Länder querstellen, ist nun als neuer Starttermin für die Entkriminalisierung der 1. Oktober im Gespräch.
Anwälte, die ihre beA-Software nicht aktualisieren, können sich nicht auf eine technische Unmöglichkeit berufen, wenn deshalb der Schriftsatz zu spät bei Gericht eingeht. Eine Wiedereinsetzung lehnt der BGH in solchen Fällen ab.
Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet. Die Genese der nun beschlossenen Cannabisfreigabe war kein Glanzstück der Ampel. Doch auch wenn man im Koalitionsvertrag den Mund zu voll genommen hat: Der heutige Tag gibt Anlass zur Freude.
Nach hitziger Debatte hat der Bundestag am Freitag das Cannabisgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht u.a. die Entkriminalisierung von Konsumenten vor. Ob es planmäßig am 1. April in Kraft treten kann, ist noch offen.
Das Cannabisgesetz der Ampel hat im Bundestag die nächste Hürde genommen: Der federführende Gesundheitsausschuss stimmte dem Vorhaben zu. Dabei kam es jedoch zu einem Eklat. Ob das Gesetz am 1. April in Kraft treten kann, gilt als offen.