Die Landesjustizressorts wollen, dass künftig in jeder Gesetzesvorlage präzise dargelegt wird, warum ein Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf oder nicht. Zur Not müsse dazu die Geschäftsordnung der Bundesministerien geändert werden.
Auf der JuMiKo Anfang Juni sollen die Weichen für ein härteres Vorgehen gegen bestimmte Formen des Cybermobbings gestellt werden. Hintergrund ist der Fall des seinerzeit massiv provozierten und terrorisierten Youtubers "Drachenlord".
Nach der Cannabis-Entkriminalisierung kommt es für die Konsumenten nun auch zu einer moderaten Liberalisierung im Straßenverkehr. SPD, Grüne und FDP verständigten sich auf einen höheren THC-Grenzwert – sowie ein strenges Alkoholverbot.
Nach den Attacken auf Politiker und Ehrenamtliche, die Wahlplakate aufhängten, fordern die Innenminister der Länder eine Verschärfung des Strafrechts. Unter anderem könnte das Stalken von Amts- und Mandatsträgern strafbar werden.
Der BGH sorgt mit einem nachträglich abgeänderten Beschluss zur nicht geringen Menge von Cannabis für viel Wirbel. Gegenüber LTO hat das Gericht nun das ungewöhnliche Vorgehen als bloßes "Versehen" heruntergespielt.
Nach der Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten warnen immer mehr Landesminister davor, nun auch noch im Straßenverkehr für liberalere Verhältnisse zu sorgen. Der DAV hält die Vorbehalte für nicht nachvollziehbar.
Sein Kampf hat sich gelohnt: Der biologische Vater eines Dreijährigen darf alsbald auch rechtlicher Vater seines Kindes werden. Gescheitert war er zuvor u.a. an einer restriktiven Rechtslage, die sich jetzt als verfassungswidrig herausstellte.
Bald endet für Cannabis-Konsumenten die Kriminalisierung. Für die Autofahrer unter ihnen dürfte sich die Lage nur wenig entspannen. Eine Expertengruppe plädiert für einen THC-Grenzwert, der mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar ist.