Die Spannung steigt: Welches Schicksal droht dem umstrittenen Cannabisgesetz, gegebenenfalls in einem Vermittlungsverfahren? In dieser Woche geben die Ausschüsse des Bundesrates hierzu ihre Empfehlungen ab.
In der Debatte um das von der Ampel mit breiter Mehrheit im Bundestag beschlossene Cannabisgesetz (CanG) hat sich jetzt auch der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) zu Wort gemeldet. Kretschmann positionierte sich am Dienstag laut dpa zwar klar für eine Legalisierung, stellte aber zugleich klar, dass er – wie parteiübergreifend diverse andere Landespolitiker zuvor auch – für eine Verschiebung des Vorhabens eintritt.
Im Gespräch ist ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Oktober, statt ursprünglich zum 1. April. An diesem Tag sollte es nach dem Wunsch der Ampelfraktionen und der Bundesregierung zumindest mit der Entkriminalisierung der Cannabis-Konsumenten losgehen. Die neuen Anbauvereinigungen, in denen Erwachsene künftig Cannabis erwerben können, sollten ursprünglich am 1. Juli an den Start gehen. Beides könnte nun im Herbst zeitlich zusammenfallen.
Unterdessen begründete Kretschmann seine Forderung nach Verschiebung – anders als die meisten Landesjustizminister – nicht punktuell mit einer drohenden Belastung für die Strafjustiz wegen einer im CanG enthaltenen Amnestieregelung, sondern allgemeiner: Das Gesetz, so Kretschmann am Dienstag in Stuttgart, sei in vielen Fragen in dieser Zeit "schwer oder gar nicht umsetzbar". Die Polizeikontrollen etwa seien "so schnell nicht umsetzbar". Daher befinde sich das Gesetz noch im "Verhandlungsstadium".
Unterschiedlichste Anträge in den BR-Ausschüssen
Im "Verhandlungsstadium" bedeutet konkret, dass das CanG am Mittwoch und Donnerstag zunächst in den Fachausschüssen des Bundesrates beraten wird. Diese beschließen dann sog. Empfehlungen, die am 22. März im Plenum der Länderkammer final abgestimmt werden.
Die grundsätzliche Frage lautet: Vermittlungsausschuss, ja oder nein? Und wenn Ja, worüber soll verhandelt werden? Nach LTO-Informationen liegen den Ausschüssen für ihre Beratungen die unterschiedlichsten Anträge aus den Bundesländern und den jeweiligen Ressorts dazu vor, in welchem Umfang sich ein Vermittlungsausschuss mit dem als Einspruchsgesetz konzipierten CanG befassen soll.
Justizminister der uniongeführten Ressorts aus Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg wollen z. B. dem Rechtsauschuss empfehlen, dass der Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einberufen wird, den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages komplett aufzuheben.
Sachsens SPD-Gesundheitsministerin fordert Überarbeitung
Zwar nicht mit einem totalen Stopp, dafür aber mit inhaltlich weitreichenden Änderungswünschen wird sich auf Betreiben von Sachsens SPD-Staatsministerin Petra Köpping der Gesundheitsausschuss des Bundesrates befassen. Die Sozialdemokratin möchte, dass der VA die im Gesetz vorgesehenen erlaubten Mengen (25 Gramm bzw. 50 Gramm aus Eigenbau) sowie die Regelungen zum einzuhaltenden Mindestabstand beim öffentlichen Konsum von Cannabis zu Schulen und Kitas sowie zu Anbauvereinigungen unter die Lupe nimmt. Hier sieht das Ampelgesetz ein Konsumverbot "in Sichtweite" vor. Diese "Sichtweite" soll bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung nicht mehr gegeben sein. Sachsens Gesundheitsministerin meint, dass diese Abstandsregelungen nicht geeignet seien, dem Kinder- und Jugendschutzziel des Gesetzes gerecht zu werden.
Auf Nachfrage von LTO bekräftigte Köpping ihre Änderungswünsche: "Wir in Sachsen müssen den Beschluss des Bundestages umsetzen. Und da sehe ich große Probleme, denn das Gesetz tritt sehr kurzfristig in Kraft. Für eine effektive Prävention benötigen wir aber ausreichend Vorbereitung und die nötigen Kapazitäten. Mir bereitet zudem Sorgen, dass das geplante Vorhaben bei Ländern und Kommunen einen hohen Aufwand bei den nötigen Kontrollen verursacht, personell und finanziell. Und wie wird die Kontrolle der Gesetzesvorgaben dann tatsächlich in der Praxis ablaufen?"
Späteres Inkrafttreten nur der umstrittenen Amnestieregelung?
Im Vermittlungsausschuss wolle man daher zum einen erreichen, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens verschoben werde. "Zudem werden wir als Freistaat Sachsen im Gesundheitsausschuss des Bundesrates auch beantragen, dass die aktuell festgelegten Mindestmengen reduziert und die Regelungen zum einzuhaltenden Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen überarbeitet werden. So wollen wir den Jugendschutz effektiv gewährleisten."
Vor dem Hintergrund dieser weitreichenden Wünsche dürfte am Ende sogar der Änderungswunsch von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) für Cannabis-Konsumenten die angenehmere Variante sein. Laumanns Haus fordert nach LTO-Informationen im BR-Gesundheitsausschuss, dass das Gesetz insgesamt zum 1. Oktober 2024 in Kraft tritt.
So weit wie Laumann will indes sein grüner Kabinettskollege, NRW-Justizminister Benjamin Limbach, nicht gehen: Im Rechtsausschuss findet sich ein moderater Verschiebungsantrag aus NRW, wonach lediglich die Anwendung der Straferlassvorschrift des § 313 EGStGB erst sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten soll. Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt den Vorschlag, wie ein Sprecher des Ministeriums bestätigte. Und laut LTO-Informationen kann sich offenbar auch Niedersachsens SPD-Justizministerin Kathrin Wahlmann mit dieser Änderung anfreunden.
Welche Empfehlungen der Ausschüsse am Ende am 22. März im Bundesrat letztlich zur Abstimmung kommen, bleibt abzuwarten. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass keiner der Anträge die nötigen 35 Stimmen zur Anrufung des Vermittlungsausschusses bekommt und das Gesetz zum 1. April in Kraft tritt.
Darauf hofften am Dienstag auch diverse Sucht- und Drogenexperten, darunter viele Professoren. Die Wissenschaftler hatten sich bereits vor der Abstimmung im Bundestag mit einem "Offenen Brief" Pro-Legalisierung an die Politik gewandt. Am Dienstag appellierten sie "insbesondere an die Vertreterinnen und Vertreter der Ampel-Parteien, aber auch an alle anderen Verantwortlichen", dass das für die öffentliche Gesundheit, den Jugendschutz und soziale Gerechtigkeit wichtige Gesetz zeitnah in Kraft treten müsse.
Mit Material der dpa
Krimi um das Cannabisgesetz im Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54038 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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