Die Sicherheits- und humanitäre Lage in Bagdad hat sich laut OVG NRW verbessert. Ein Anspruch auf unionsrechtlichen oder nationalen Abschiebungsschutz bestehe daher ohne Weiteres nicht mehr, entschied das Gericht im Fall einer Irakerin.
Flüchtlingshelfern ist das Rücknahme-Abkommen von Deutschland mit Griechenland ein Dorn im Auge. Jüngst hat das VG München die Bundesrepublik dazu verpflichtet, einen Afghanen zurückzuholen - was bis heute nicht geschehen ist.
Anders als die Vorinstanz ist der Verwaltungsgerichtshof nicht der Auffassung, dass eine Abschiebung nach Somalia generell und unabhängig vom genauen Herkunftsort eine Gefahr für Leib und Leben bedeutet.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den EuGH gebeten, Fragen zum Begriff des Familienangehörigen im Sinne der EU-Anerkennungsrichtlinie zu klären. Es geht um den Zeitpunkt der Minderjährigkeit und um weitere Voraussetzungen.
Wegen eines Rücknahmeabkommens mit Griechenland hat Deutschland einen Flüchtling dorthin zurückgebracht, ohne das Dublin-Verfahren durchzuführen. Daran hatte das VG München so seine Zweifel. Jetzt holt das Innenministerium ihn zurück.
Der Plan von Horst Seehofer war: Flüchtlinge werden direkt an der Grenze zu Deutschland gestoppt und in das Land geschickt, in dem sie zuerst in der EU Asyl beantragt haben. Doch so einfach ist das nicht, wie jetzt das VG München zeigt.
Die Familie eines IS-Kämpfers muss zurück nach Deutschland geholt werden. Die Verhältnisse in dem Camp, in dem die Familie lebt, seien so katastrophal, dass das Leben der Kinder akut gefährdet sei, so das VG Berlin.
Bei Abschiebungsverboten müssen Familienkonstellationen umfassend berücksichtigt werden. Wenn eine Familie zusammenlebt, muss eine individuelle Beurteilung dies voll berücksichtigen, so das BVerwG. Das Urteil erklärt Constantin Hruschka.