Deutschland vergibt subsidiären Schutz danach, wie gefährlich es statistisch in einer Krisenregion ist. Diese Praxis überprüft jetzt der EuGH. Das Verfahren kann die Praxis in Bezug auf Schutzsuchende aus Afghanistan grundlegend verändern.
Ungarn hat erneut Ärger mit der Kommission: Die Brüsseler Behörde hat wegen der Einschränkungen des ungarischen Asylrechts ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Minderjährige sollen vor ihrer Abschiebung nur ausnahmsweise in Haft genommen werden. Lässt sich das Alter nicht klar bestimmen, hat sich das Tatgericht mit den Zweifeln auseinander zu setzen und Aufklärung zu leisten, so der BGH.
Der Handschlag ist laut VGH einer der elementaren Bestandteile des gesellschaftlich-kulturellen Zusammenlebens in Deutschland. Ein Mann, der Frauen aus religiösen Gründen nicht die Hand geben will, kann deshalb nicht eingebürgert werden.
Eine Asylbewerberin aus Mauretanien, die nach eigenen Angaben einem "Sklavenstamm" angehört, hätte nicht einfach so abgewiesen werden dürfen. Ihre Verfassungsbeschwerde sei "offensichtlich begründet", so das BVerfG.
Eigentlich soll das Arbeitslosengeld II die Grenze für das Existenzminimum darstellen, doch Geflüchtete in deutschen Sammelunterkünften erhalten oftmals weniger. Ob das rechtens ist, sollte nach Ansicht der GFF das BVerfG entscheiden.
Wer sich einbürgern lassen will, muss Auskunft über seine Identität geben. Normalerweise gelingt das mit amtlichen Ausweispapieren. Wenn der Bewerber die aber nicht beschaffen kann, geht es laut BVerwG auch anders.
Seit Jahren streiten die EU-Staaten über eine Reform der europäischen Asyl- und Migrationspolitik. Die Risse wurden dabei immer tiefer. Nun legt die EU-Kommission einen neuen Reformvorschlag vor.