Nachdem Doris von Sayn-Wittgenstein schon aus der AfD geworfen wurde, ist auch der Ausschluss aus der Landesfraktion rechtens, so das LVerfG SH einstimmig. Die Entscheidung sei auf vernünftige Gründe gestützt worden und nicht willkürlich.
Einen Auskunftsanspruch über sensible Daten hat die Presse nur, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Der Wunsch, über den Polizeieinsatz in einem Swinger-Club zu berichten erfüllt dieses Kriterium aber nicht, so das BVerwG.
Die Sicherheits- und humanitäre Lage in Bagdad hat sich laut OVG NRW verbessert. Ein Anspruch auf unionsrechtlichen oder nationalen Abschiebungsschutz bestehe daher ohne Weiteres nicht mehr, entschied das Gericht im Fall einer Irakerin.
Nach Ansicht des VG München muss Airbnb die Daten von Gastgebern, die gegen das Zweckentfremdungsverbot verstoßen, preisgeben. Dem VGH geht das aber zu weit: Die Stadt müsse die Datenherausgabe auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
Vier ehemalige ETA-Anhänger sind mit ihrer Beschwerde vor dem EGMR gescheitert. Die Haftzeit, die die Untergrundkämpfer teilweise in Frankreich abgesessen haben, muss in Spanien nicht berücksichtigt werden, so die Straßburger Richter.
Wenn der Rentenberater gegenüber der Behörde behauptet, sein Kunde sei zulageberechtigt, aber eine nachträgliche Prüfung ergibt, dass der Kunde gar keine Zahlungen hätte erhalten dürfen, darf der Staat das Geld zurückfordern.
Verfassungskrise in Großbritannien: Regierungschef Johnson will das Parlament zu einem heiklen Zeitpunkt, kurz vor dem geplanten EU-Austritt am 31. Oktober, pausieren lassen. Das könnte einen No-Deal-Brexit wahrscheinlicher machen.
Die AfD verlangt Aufklärung, warum sie nicht mit allen ihren Listenkandidaten zur Landtagswahl am 1. September in Sachsen antreten darf. Deshalb hagelt es nun Strafanzeigen. Eigene Fehler sieht die Partei nicht.