Eine ehemalige Schreibkraft aus dem KZ Stutthof war wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gesprochen worden. Zu Recht, entschied nun der BGH. Alltagscharakter habe ihre Bürotätigkeit längst nicht mehr gehabt.
Möchten Versicherer für bestimmte krankheitsbedingte Behandlungen nicht zahlen, können sie Ausschlussgründe festlegen. Wird der Versicherte aus zu vagen Formulierungen aber nicht schlau, ist die Klausel unwirksam, so der BGH.
Um Autofahrer zum Abbremsen zu bewegen, stellten Anwohner am Bodensee Schilder für ein "freiwilliges Tempo 30" auf. Das VG Freiburg hält das für unzulässig. Die Deutsche Umwelthilfe will die Sache jetzt vor den VGH bringen.
Etappenerfolg für Bayer im Glyphosat-Streit: Ein Bundesberufungsgericht in Philadelphia stärkt die Rechtsposition des Unternehmens. Im Februar hatte ein anderes US-Berufungsgericht die Argumentation des Unternehmens noch abgelehnt.
Bei der Bremer Bürgerschaftswahl im Mai 2023 wollte die AfD mit zwei Listen antreten. Deshalb wurde sie von der Wahl ausgeschlossen. Das war rechtmäßig, hat der örtliche Staatsgerichtshof nun entschieden.
Wegen der sogenannten Tauhid-Fingergeste hatte Julian Reichelt Fußballer Antonio Rüdiger mit Islamismus in Verbindung gebracht. Der stellte daraufhin Strafanzeige, doch die Ermittlungen wurden eingestellt, wie nun bekannt wurde.
Seit Jahren gibt es einen Rechtsstreit um den deutschen Internetunternehmer Kim Dotcom, der eigentlich Kim Schmitz heißt. Nun unterzeichnete Neuseeland einen Beschluss zur Auslieferung an die USA. Aber die Saga geht weiter.
Das Grundgesetz ist im Mai 75 Jahre alt geworden. Bayerns Antisemitismusbeauftragter Ludwig Spaenle schlug vor, den Schutz von Juden als Staatsziel verankern, sowohl auf Bundes- als auch Landesebene. Nicht alle in der Politik gehen da mit.