Rüdigers Strafanzeige nach Zeigefinger-Tweet: Ermitt­lungs­ver­fahren gegen Julian Rei­chelt ein­ge­s­tellt

16.08.2024

Wegen der sogenannten Tauhid-Fingergeste hatte Julian Reichelt Fußballer Antonio Rüdiger mit Islamismus in Verbindung gebracht. Der stellte daraufhin Strafanzeige, doch die Ermittlungen wurden eingestellt, wie nun bekannt wurde.

Die Staatsanwaltschaft (StA) Berlin hat ein Ermittlungsverfahren gegen Julian Reichelt eingestellt. Angezeigt hatte den Ex-Bild-Chefredakteur der Fußballer Antonio Rüdiger, nachdem Reichelt ihn wegen eines Instagram-Posts mit Islamismus in Verbindung gebracht hatte. Reichelt hatte etwa auf der Plattform X mit Bezug zu Rüdigers Instagram-Foto gepostet: "Islamismus heute Abend in der deutschen Start-Elf. Das ist die Ideologie, die alles mit Regenbogen-Farben vom Dach wirft und Frauen steinigt. Antonio Rüdiger sollte uns mehr besorgen als ein Nike-Trikot."

Auf Instagram hatte der praktizierende Muslim Rüdiger ein Foto von sich im weißen Gewand auf einem Gebetsteppich gepostet. Der Zeigefinger seiner rechten Hand zeigt in den Himmel (sogenannte Tauhid-Geste). "Möge der Allmächtige unser Fasten und unsere Gebete annehmen", schrieb der 31-Jährige als Gruß zum Ramadan. Reichelt war überzeugt, dass Rüdiger mit dem erhobenen Zeigefinger eine islamistische Geste zeigt.

Laut Mitteilung der StA hat es keinen ausreichenden Verdacht auf eine Straftat gegeben. Reichts "Posts stellen keine Tatsachenbehauptungen, sondern - wie sich aus dem Gesamtkontext ergibt - bloße Werturteile dar", erklärte die StA auf dpa-Anfrage. Auch in Abwägung mit der Freiheit der Meinungsäußerung könne kein hinreichender Tatverdacht bejaht werden. Auch den Vorwurf der Volksverhetzung sehen die Ermittler nicht als erfüllt an.

Dass es zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Reichelt kommen würde, hatte bereits Dr. Yves Georg in einem Gastbeitrag für LTO prognostiziert. In seinem Beitrag geht er detailliert auf die Besonderheiten des Falls ein, insbesondere auf die Frage, wie die Tauhid-Fingergeste zu verstehen ist.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rüdigers Strafanzeige nach Zeigefinger-Tweet: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55224 (abgerufen am: 16.08.2024 )

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