Chronisch kranke und behinderte Menschen können ihr Wissen über medizinisch notwendige Gymnastikübungen nach einiger Zeit auf Kosten der Krankenkasse auffrischen lassen, entschied das SG Mainz.
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Italien will einen Mann für seine Taten im Bosnienkrieg zur Rechenschaft ziehen. Problem: Er wurde bereits von einem bosnischen Gericht für seine Taten verurteilt. Das hindert die Auslieferung aber nicht, entschied das OLG Hamm.
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Das OLG Köln hat den Streit um das Millionen-Erbe der einstigen persischen Kaiserin Soraya entschieden. Die Richter halten eine Notiz des Bruders, die er wenige Stunden vor seinem Tod angefertigt hatte, für ein wirksames Testament.
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Der BGH hat ein Urteil des LG Rostock aufgehoben. Der Vorsitzende Richter sei befangen gewesen. Auf seinem öffentlichen Facebook-Profil feierte er sich nicht nur als "schwedische Gardinen-Verkäufer".
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Ein verurteilter Rechtstextremer darf den juristischen Vorbereitungsdienst nicht antreten, weil er dessen unwürdig ist. So entschied es das VG Minden im Hauptsacheverfahren um einen Diplom-Juristen, der Mitglied der Partei "Die Rechte" ist.
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Der BGH hat die Revision von Thomas Middelhoff als unbegründet verworfen. Nun wird die Staatanwaltschaft Bochum über die Ladung zum Haftantritt entscheiden müssen.
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Der Juve Verlag hat einen neuen Eigentümer: Das deutsche Flaggschiff für Kanzleihandbücher geht vollständig an den Herner NWB Verlag über.
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Eine Behörde, die Menschen mit Menière-Krankheit die Fahrerlaubnis entzieht oder verweigert, handelt rechtens, wenn der Entscheidung ein entsprechendes Gutachten zugrunde liegt, urteilte das VG Göttingen.
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