Eine Behörde, die Menschen mit Menière-Krankheit die Fahrerlaubnis entzieht oder verweigert, handelt rechtens, wenn der Entscheidung ein entsprechendes Gutachten zugrunde liegt, urteilte das VG Göttingen.
Wegen erhöhter Unfallgefahr dürfen Menschen, die an der mit Schwindel und Gleichgewichts-Störungen verbundenen Menière-Krankheit leiden, kein Auto fahren. Das hat das Göttinger Verwaltungsgericht (VG) in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden (v. 20.02.2016, Az. 1 A 191/14). Damit bestätigt das Gericht eine bereits Anfang 2015 getroffene Eilentscheidung. Die Kammer gab der zuständigen Behörde recht, die einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen hatte.
Die Behörde hatte durch ein anonymes Schreiben von der Erkrankung des Mannes erfahren und ihn aufgefordert, ein verkehrsmedizinisches Gutachten zu seiner Fahreignung vorzulegen. In ihrer Expertise war eine Ärztin des TÜV Nord zu dem Schluss gekommen, dass der Mann wegen seiner Krankheit Kraftfahrzeuge nicht sicher führen kann. Morbus Menière ist eine Erkrankung des Innenohrs, die zu Drehschwindel, Störungen des Gleichgewichts und Taubheit führen kann. Nach Schätzungen leiden daran in Deutschland mehrere zehntausend Menschen.
Das vom Autofahrer angerufene Gericht stellte sich auf die Seite der Führerscheinbehörde. Dass der Autofahrer eigenen Angaben zufolge seit gut drei Jahren keine akuten Schwindelattacken mehr hatte, spielte für das Urteil keine Rolle. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig, heißt es in der Begründung, sie diene dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
dpa/ms/LTO-Redaktion
VG Göttingen entzieht Fahrerlaubnis bei Menière-Krankheit: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18542 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag