OVG NRW: Stadt ließ NPD-Wahl­plakat zu Recht abhängen

07.07.2021

Weil es den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt habe, hat die Stadt Mönchengladbach zu Recht ein Wahlplakat der NPD abhängen lassen. Das hat das OVG NRW entschieden und Revision zum BVerwG zugelassen.

Die Stadt Mönchengladbach durfte im Europawahlkampf 2019 ein Plakat der NPD abhängen lassen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf bestätigt. Nach der Auffassung des OVG erfüllte das Plakat den Straftatbestand der Volksverhetzung (Urt.v. 07.07.2021, Az. 5 A 1386/20).

Die NPD hatte das Plakat laut OVG nach der Aufforderung zwar abgehängt. Allerdings begehrte die Partei die Feststellung, dass diese Anordnung rechtswidrig gewesen sei. Dem OVG zufolge war die Anordnung jedoch rechtmäßig. Zur Begründung verwies das Gericht auf das Zusammenspiel des Slogans "Stoppt die Invasion: Migration tötet" mit der Hintergrundgestaltung des Plakats. Hier waren die Namen zahlreicher Orte aufgelistet, in denen Migranten Tötungsdelikte gegen deutsche Staatsbürger begangen haben sollen.

Zwar seien im politischen Meinungskampf auch zugespitzte oder polemische Äußerungen erlaubt, so das OVG. Das Wahlplakat ziele aber darauf ab, alle Migranten mit Mördern gleichzusetzen, vor denen Deutsche überall Angst haben müssten. Das treffe aber die Menschenwürde der hier lebenden Migranten und beeinträchtige den öffentlichen Frieden durch das Schüren von Hass, heißt es in der Pressemitteilung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Der Kläger habe dieses Rechtsmittel bereits eingelegt.

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

OVG NRW: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45409 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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