NetzDG zum Mitreden: Warum Twitter nicht ver­ur­teilt

von Maximilian Amos

11.01.2018

Das NetzDG fördert Denunziantentum

Ja, das kann es jedenfalls. Das Gesetz eröffnet nicht nur die Möglichkeit, effektiver als bisher auf die Löschung rechtswidriger Beiträge zu drängen. Es gibt auch die Möglichkeit, dies bei unbedenklichen, aber unliebsamen Meinungsäußerungen zu tun, da bei Falschbehauptung kein Risiko für den Meldenden besteht - anders als bei einer Strafanzeige.

Allerdings werden unbedenkliche Meinungsäußerungen in aller Regel kaum zu einer Löschung führen, sodass die Meldungen den Plattformen zwar Arbeit bereitet, für die Nutzer aber keine Folgen haben. Zudem können auch nicht jedem, der gegen Äußerungen im Netz vorgeht, gleich unlautere Motive unterstellt werden.

Zitiervorschlag

Maximilian Amos, NetzDG zum Mitreden: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26419 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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