NetzDG zum Mitreden: Warum Twitter nicht ver­ur­teilt

von Maximilian Amos

11.01.2018

Das Gesetz ist eine staatliche Zensur

Nein. Es geht um das Löschen durch private Unternehmen auf ihrer eigenen Website. Der Staat greift gerade nicht in die Meinungsäußerung von Privatpersonen ein, sondern es sind ebenfalls private Akteure - wie ja auch an anderer Stelle moniert wird. Auch die Kritik, durch die Schaffung des Gesetzes liege eine mittelbare Zensur vor, ist kaum haltbar. Das NetzDG verbietet und sanktioniert keine Meinungen, sondern schreibt nur die Löschung rechtswidriger Inhalte vor.

Materiell-rechtlich ändert sich nichts daran, welche Äußerungen verboten und welche erlaubt sind. Will man nicht ohnehin jedes Äußerungsdelikt aus dem Bereich der Strafbarkeit herausnehmen, so schränkt auch das NetzDG die Möglichkeiten des Sagbaren in keiner Weise ein. Ob das Gesetz politisch klug ist und in der Praxis gut funktionieren wird, ist dagegen eine andere Frage.

Zitiervorschlag

Maximilian Amos, NetzDG zum Mitreden: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26419 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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