Klima, Flüchtlinge, oppositionelle Abgeordnete: Der EGMR befasste sich 2020 oft mit hochpolitischen Themen. Entsprechend häufig trat sogar die Große Kammer zusammen.
Gleich Mitte Februar ließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer lang erwarteten Entscheidung die erste Bombe platzen: Spanien durfte Migranten an der Grenze seiner Enklave Melilla an der nordafrikanischen Mittelmeerküste zurückweisen. Dort hatten zuvor etwa 80 afrikanische Männer versucht, die drei jeweils drei bis sechs Meter hohen Zäune zu überwinden, um in Mellila einen Asylantrag nach europäischem Recht stellen können.
Die Polizei, die auf der spanischen Seite bereits auf die herabklettenden Männer wartete, setzte diese fest und führte sie durch die Türen in den Zäunen direkt zurück auf marrokkanisches Staatsgebiet – ohne sie anzuhören, Personalien aufzunehmen oder sonst irgendetwas mit ihnen zu tun. Eine solche direkte Rückführung wird “Push-Back” genannt.
Dagegen klagten zwei der zurückgeführten Männer vor dem EGMR. Wegen der großen Bedeutung der Frage war die mit 17 Richterinnen und Richtern besetzte Große Kammer des Gerichtshofs befasst. Und die entschieden: Spaniens Push-Backs waren rechtmäßig - obwohl im Vorfeld zahlreiche Beobachter mit einer Niederlage für den EU-Staat gerechnet hatten.
Die Begründung des EGMR: Die Push-Backs seien als – wenngleich harte – Redaktion auf das zuvor unrechtmäßige Handeln der Männer zu bewerten. Sie hätten nach Ansicht der Großen Kammer auch den legalen Weg zur Stellung des Asylantrags nehmen können - nämlich den zur vom Ort des Geschehens nur gut 13 Kilometer entfernten Botschaft.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43870 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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