Es ist ein alter Zankapfel, der den EGMR in einer Entscheidung von Mitte Oktober erneut beschäftigte: Kann eine Verurteilung rechtmäßig sein, die wegen einer Tat erging, die zuvor selbst in rechtswidriger Weise durch V-Leute provoziert worden war?
In Sachen Agent provocateur entschied der Gerichtshof, der Deutschland schon in der Vergangenheit deswegen verurteilt hatte: Nein, eine solche Verurteilung verstößt gegen das Recht auf ein faires (Straf-)Verfahren. Die Bundesrepublik muss der Frau des mittlerweile verstorbenen Täters und dessen Mittäter insgesamt rund 22.000 Euro Entschädigung zahlen.
Der Fall landete vor dem EGMR, nachdem 2014 auch das Bundesverfassungsgericht die ergangenen Verurteilungen trotz der unzweifelhaft vorangegangenen Provokation zur Tat nicht beanstandet hatte. Das Verfahren wirft erneut die Frage auf: Reagiert der deutsche Gesetzgeber irgendwann – und wenn ja, wann?
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43870 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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