Zensur könne man das zwar noch nicht nennen, befand der EGMR im Juni. Russlands Informationsgesetz, das den Behörden unter anderem gestattet, Internetseiten abzuschalten, kritisierten die Straßburger Richterinnen und Richter trotzdem heftig. Sie entschieden, dass die russische Opposition in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden ist, als Russland diverse ihrer Internetseiten sperren ließ.
Erstens, so der EGMR, sei die Abschaltung einer Internetseite schon ein großer staatlicher Eingriff, und zweitens seien im Informationsgesetz keine Mechanismen vorgesehen, die den Missbrauch des Gesetzes verhinderten.
Tatsächlich wurden von der zuständigen russischen Behörde bereits Hunderte Internetseiten gesperrt, sie sind damit im Land nicht mehr aufrufbar. Das betrifft nicht nur die Opposition wie in diesem Fall, sondern teils auch deren Unterstützer wie etwa den Ex-Schachweltmeister und bekennenden Kreml-Kritiker Garri Kasparow. Internationale Organisationen beklagen seit langem die Einschränkung der Meinungsfreiheit im Land, die unter anderem durch das umstrittene Informationsgesetz gefördert werde.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43870 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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