Für eine Werbe-Mail wollte ein Anwalt 500 Euro Schadensersatz. Statt den EuGH anzurufen, wies ein AG seine Klage ab, weil die Mail eine Bagatelle sei. So nicht, befand das BVerfG: Über die Auslegung der DSGVO-Norm müsse der EuGH entscheiden.
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