Sollte man kennen: Sechs wich­tige Ent­schei­dungen des BSG aus 2021

von Tanja Podolski

29.12.2021

4/6: Arbeitslosengeld nach dem Rechtsreferendariat

Rechtsreferendarinnen und -referendare stehen in den meisten Bundesländern im Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Melden sie sich rechtzeitig arbeitslos, können sie nach der Beendigung Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, hat das BSG entschieden (Urt. v. 12.05.2021, Az. B 11 AL 6/20 R).

Der Anspruch auf das Arbeitslosengeld beginnt unmittelbar nach dem Bestehen des Zweiten Staatsexamens und zwar auch dann, wenn die Unterhaltsbeihilfe für den restlichen Prüfungsmonat weitergezahlt wird. Die Höhe ist jedoch nicht gerade üppig: Es beträgt im Regelfall 60 Prozent des ehemaligen Nettoeinkommens und kann bis zu zwölf Monate beansprucht werden.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47065 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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