4/6: Arbeitslosengeld nach dem Rechtsreferendariat
Rechtsreferendarinnen und -referendare stehen in den meisten Bundesländern im Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Melden sie sich rechtzeitig arbeitslos, können sie nach der Beendigung Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, hat das BSG entschieden (Urt. v. 12.05.2021, Az. B 11 AL 6/20 R).
Der Anspruch auf das Arbeitslosengeld beginnt unmittelbar nach dem Bestehen des Zweiten Staatsexamens und zwar auch dann, wenn die Unterhaltsbeihilfe für den restlichen Prüfungsmonat weitergezahlt wird. Die Höhe ist jedoch nicht gerade üppig: Es beträgt im Regelfall 60 Prozent des ehemaligen Nettoeinkommens und kann bis zu zwölf Monate beansprucht werden.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47065 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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