Sollte man kennen: Sechs wich­tige Ent­schei­dungen des BSG aus 2021

von Tanja Podolski

29.12.2021

3/6: Jeder zahlt die Befruchtung selbst

Die Krankenkassen zahlen bei Unfruchtbarkeit nicht die Kosten für eine künstliche Befruchtung. Da dies gleichermaßen für hetero- wie homosexuelle Paare gilt, ist die Regelung rechtmäßig. Eine Ungleichbehandlung liegt nicht vor, urteilte das BSG (Urt. v. 10.11.2021, Az. B 1 KR 7/21 R).

Die Kassen übernehmen die Kosten nur bei der Verwendung der Ei- und Samenzellen des Ehepartners, der sogenannten homologen Insemination. Müssen fremde Samen oder Eier verwendet werden, die heterologe Insemination, müssen die Paare die Kosten selbst tragen. Das gilt auch für heterosexuelle Paare, wenn beide Partner unfruchtbar sind – und damit werden alle Paare gleichbehandelt.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47065 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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