2/6: Entschädigung ist kein Einkommen
Ein Ehepaar hatte aus einem Vergleich mit einem Bundesland eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer erhalten, § 198 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Das Jobcenter berücksichtigte die Zahlung in Höhe von 3.000 Euro sogleich beim Einkommen des Ehepaares und forderte bereits bewilligtes Arbeitslosengeld II zurück bzw. lehnte dessen Erbringung ab.
Das BSG entschied: Eine derartige Entschädigungszahlung wegen überlanger Gerichtsverfahrensdauer ist kein Einkommen im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) II, sie sei vielmehr nach § 11 a Abs. 3 S. 1 SGB II davon ausgenommen. Das Geld sei daher nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II zu berücksichtigen (Urt. v. 11.11.2021, Az. B 14 AS 15/20 R).
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47065 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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