Wenig Corona in den wichtigsten Fällen des BSG: der Arbeitsunfall im Homeoffice, Kosten für die künstliche Befruchtung und auch schön: Referendare können Arbeitslosengeld bekommen.
1/6: Der Sturz im Homeoffice
Machen wir uns nichts vor: Selten wird eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) sehnsüchtig erwartet. Doch auch das macht Corona möglich: Beim Sturz im Homeoffice war das nun einmal anders. Das BSG hat nicht enttäuscht: Wer sich bei der Arbeit von Zuhause aus vom Bett ohne Umwege über das Frühstück an den Schreibtisch bewegt, erleidet bei einem Sturz einen Arbeitsunfall. Der Weg vom Bett direkt ins häusliche Büro fände nämlich im Interesse des Arbeitgebers statt, entschied das BSG (Urt. v. 08.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R).
Die Rechtsprechung passt zur Neuregelung, die der Gesetzgeber im Sommer 2021 mit dem Betriebsmodernisierungsgesetz in § 8 Sozialgesetzbuch (SGB) VII eingeführt hat: Während mit alter Rechtsprechung im Homeoffice der Weg in die Küche, um einen Kaffee zu holen, nicht versichert war, besteht nun auch Versicherungsschutz wie beim Arbeiten in der Betriebsstätte des Arbeitgebers.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47065 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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