Sollte man kennen: 5 wich­tige BFH-Urteile aus 2020

Steuerpflichtiger Ticketverkauf

Schlechte Nachrichten für Fußballfans: Wer Tickets für das Finale der UEFA Champions League ergattert hat, aber weiterverkaufen muss, weil er verhindert ist, der muss den Gewinn versteuern, so der BFH in einem im April veröffentlichten Urteil (Urt. v. 29.10.2019; Az. IX R 10/18). 

Ein Fußballfan aus Baden-Württemberg hatte im Jahr 2015 für 330 Euro zwei Tickets für das Champions-League-Finale in Berlin zwischen Juventus Turin und dem FC Barcelona gekauft. Der Mann wollte das Spiel ursprünglich mit seinem Sohn besuchen. Weil das aber nicht klappte, verkaufte er die Tickets weiter - für mehr als 2.900 Euro, also fast das Neunfache des Kaufpreises. 

Der Mann gab dieses profitable Geschäft in seiner Steuererklärung an, und das Finanzamt setzte auf den Gewinn in Höhe von exakt 2.577 Euro Einkommensteuer an. Zu Recht, so der BFH. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften unterliegen der Einkommensteuer, ausgenommen sind "Gegenstände des täglichen Gebrauchs". Fußballtickets für die Finalspiele der Champions League gehören laut Urteil aber nicht dazu.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43861 (abgerufen am: 21.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen