5/7: "So" geht auch in mehr Worten
Jetzt noch ein bisschen salzen:
Der hiesige Beitrag hat sich zur Aufgabe gemacht, den Studierenden eine Art kommentiertes Prüfungsschema an die Hand zu geben, um ihnen so zu ermöglichen, einen Gesamtüberblick über die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO zu bekommen.
Naja, "so" ist recht kurz. Kann man das wortreicher sagen? Bestimmt:
Der hiesige Beitrag hat sich zur Aufgabe gemacht, den Studierenden eine Art kommentiertes Prüfungsschema an die Hand zu geben, um ihnen auf diese Art zu ermöglichen, einen Gesamtüberblick über die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO zu bekommen.
Aber wer "auf diese Art" sagt, sagt auch "nach dem Zweck der Vorschrift". Wie platt! "Sinn und Zweck" verlangen nach "Art und Weise".
Der hiesige Beitrag hat sich zur Aufgabe gemacht, den Studierenden eine Art kommentiertes Prüfungsschema an die Hand zu geben, um ihnen auf diese Art und Weise zu ermöglichen, einen Gesamtüberblick über die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO zu bekommen.
Roland Schimmel, Juristendeutsch: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22413 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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