2/7: Da ist mehr drin: mehr Komposita, mehr Adjektive und mindestens eine Abkürzung
Will man nun diesen Text ein wenig verbessern, um ihn auch für juristische Kollegen gut lesbar zu machen, könnte man zunächst genau bei den Komposita ansetzen:
Der Beitrag gibt mit einem kommentierten Prüfungsschema einen Gesamtüberblick über die Vollstreckungsabwehrklage des § 767 ZPO.
Das ist schon ehrgeiziger im didaktischen Anspruch. Dann muss das blasse "gibt" ein wenig aufgepumpt werden:
Der Beitrag ermöglicht mit einem kommentierten Prüfungsschema einen Gesamtüberblick über die Vollstreckungsabwehrklage des § 767 ZPO.
So ist es aber noch ein wenig zu simpel. Also Adjektive ergänzen. Auch wenn sie vielleicht nicht so recht passen oder überflüssig sind. Oder beides:
Der hiesige Beitrag ermöglicht mit einem kommentierten Prüfungsschema einen Gesamtüberblick über die Vollstreckungsabwehrklage des § 767 ZPO.
Damit es etwas juristischer klingt, sollte mindestens eine Abkürzung darin vorkommen (außer "ZPO", aber die ist wohl wirklich unvermeidlich).
Der hiesige Beitrag ermöglicht mit einem kommentierten Prüfungsschema einen Gesamtüberblick über die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO.
Roland Schimmel, Juristendeutsch: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22413 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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