4/7: Pädagogisch hochwertig: den studentischen Leser in die Verantwortung nehmen
Ob das ganze Vorhaben gelingt, ist einigermaßen unsicher. Also sollte die Verantwortung nicht bei den Verfassern, sondern besser beim Beitrag liegen, am besten aber bei den studentischen Lesern.
Der hiesige Beitrag hat sich zur Aufgabe gemacht, den Studierenden eine Art kommentiertes Prüfungsschema an die Hand zu geben, um ihnen einen Gesamtüberblick über die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO zu ermöglichen.
Nun sind es schon ein Hauptsatz und zwei Nebensätze, die durch Kommata abgetrennt werden müssen. Das Konstrukt hat aber erst 33 Wörter, also gerade einmal doppelt so viele wie am Anfang. Da geht noch was. Man könnte die Studenten noch mehr zu Handelnden und damit Lernerfolgsverantwortlichen erklären. Das hat schließlich einen guten pädagogischen Sinn:
Der hiesige Beitrag hat sich zur Aufgabe gemacht, den Studierenden eine Art kommentiertes Prüfungsschema an die Hand zu geben, um ihnen zu ermöglichen, einen Gesamtüberblick über die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO zu bekommen.
Roland Schimmel, Juristendeutsch: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22413 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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